Anwalt für Strafrecht in Kesselsdorf

Vorladung? Anklage? Strafbefehl? Hausdurchsuchung?

Sie sind in ein Strafverfahren verwickelt? Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei zugestellt bekommen oder eine Anklageschrift / einen Strafbefehl erhalten? Dann sollten Sie schnell handeln und einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren, denn es geht um Ihre Zukunft! Nehmen Sie ein Strafverfahren nie auf die leichte Schulter, da die falsche Verteidigungsstrategie viele Risiken für Sie birgt. Unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Kesselsdorf ist jetzt Ihr richtiger Ansprechpartner.

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Wurde Ihr Haus, Wohnung oder Büro durchsucht und Ihr Computer und andere Speichermedien beschlagnahmt? Ein Haftbefehl wurde erlassen? Oder ist ein Angehöriger von Ihnen bereits in Untersuchungshaft oder Strafhaft? Die Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Strafrecht ermöglicht es uns, Ihnen als Anwälte eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Kesselsdorf zu geben. Egal, was passiert ist: Verlieren Sie nie Zeit! Schweigen Sie und rufen Sie so schnell wie möglich unseren kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht an, der Ihre Rechte und Ihre Verteidigung sofort wahrnimmt. Wir vertreten unsere Mandanten in allen Abschnitten eines Ermittlungs- und Strafverfahrens (Hauptverhandlung, Berufungsverhandlung, Revision). Kontaktieren Sie uns auch, wenn es um Strafvollstreckung oder Strafvollzug geht. Rufen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in Kesselsdorf sofort an!

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Ihr Strafverteidiger in Kesselsdorf rät zu diesen 3 wichtigen Punkten:

  1. Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei oder Dritten! Auch der Vernehmungstermin bei der Polizei ist tabu – gehen Sie nicht hin.
  2. Rufen Sie einen Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei für Strafrecht in Kesselsdorf an.
  3. Unterschreiben Sie nichts: keine Unterschrift auf Erklärungen und Protokolle.

Als Ihre Rechtsanwälte kümmern wir uns von nun an um alles: Wir klären Sie offen und ehrlich über alle bevorstehenden möglichen Maßnahmen wie Durchsuchung, Observation, Telefonüberwachung auf und tragen alle entlastenden Umstände zusammen, um eine kompetente und effiziente Verteidigung zu garantieren. Als Anwälte mit dem Tätigkeitschwerpunkt Strafrecht bieten wir den Mandanten in unserer Kanzlei in Kesselsdorf eine umfassende Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Unsere Aufgabe als Rechtsanwälte für Strafrecht in Kesselsdorf ist die Prüfung aller Ermittlungsergebnisse und Beweismittel, um im nächsten Schritt eine gut durchdachte und geschickte (schriftliche) Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft und/oder dem Gericht vorzubereiten.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Kesselsdorf unterstützt unsere Mandanten:

  • Wir nehmen sofort telefonisch Kontakt mit der Polizei auf
  • Unser Anwalt für Strafrecht beantragen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
  • Wir sichten die Ermittlungsergebnisse und werten die Beweismittel aus
  • Unser Rechtsanwälte verfassen bei Bedarf eine umfassende Stellungnahme zur Aufklärung des Sachverhalts
  • Wir lenken die Ermittlungen in die von uns gewünschte Richtung

Ein Anwalt für Strafrecht einer Kanzlei in Kesselsdorf ist mit solchen Problemstellungen bestens vertraut. Durch die umfangreiche Erfahrung bei der Bewältigung von Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet, ist es ihm möglich, Ihre Ansprüche mit Nachdruck und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen.

Vertrauen Sie uns und unserer Arbeit als Anwälte für Strafrecht in Kesselsdorf. Denn nur, wer über alle Details und Eventualitäten informiert ist, kann angemessen und sinnvoll reagieren. Durch die Arbeit als Anwälte im Rechtsgebiet Strafrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung bei der Lösung strafrechtlicher Problemstellungen und unterstützen Sie in unserer Kanzlei in Kesselsdorf kompetent in allen Bereichen des Strafrechts. Als Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht einer Kanzlei in Kesselsdorf sind wir mit den Herausforderungen dieses Rechtsgebiets bestens vertraut. Selbstverständlich beantworten wir Ihnen auch gerne alle Fragen, die Sie zum Betäubungsmittelstrafrecht, Erpressung oder einer Körperverletzung haben – zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Kanzlei in Kesselsdorf für eine Erstberatung.

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Themen im Strafrecht

Bestechung

Was gilt als erlaubter Freundschaftsdienst und wann ist die Grenze zur Bestechung überschritten? Als juristischer Laie wird es Ihnen oft kaum möglich sein, die genauen gesetzlichen Regelungen zu durchschauen und sich zuverlässig im Rahmen der Gesetze zu bewegen. Insbesondere bei Geschäften mit Immobilien oder Vermögenswerten kann es passieren, dass Sie unbewusst eine illegale Vorteilsnahme gewähren oder in Anspruch nehmen. In jedem Fall ist es ein sinnvoller Schritt, sich im Vorfeld mit unseren Rechtsanwälten für Strafrecht über die geplante Unternehmung oder Transaktion zu unterhalten. Insbesondere dann, wenn Sie selbst mit einer gewissen Unsicherheit ringen, ist die Beratung durch unsere Rechtsexperten ein elementarer Bestandteil für den rechtssicheren Abschluss Ihrer Wirtschaftstätigkeit.

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Es kann allerdings vorkommen, dass Sie sich plötzlich einem Korruptionsvorwurf gegenübersehen und gegen Sie wegen Bestechung ermittelt wird. In einem solchen Fall raten wir Ihnen dringend, mit unseren Rechtsanwälten für Strafrecht Kontakt aufzunehmen und sich über Ihre juristischen Optionen beraten zu lassen. Die strafrechtlichen Details des Bestechlichkeits- bzw. Bestechungsvorwurfes regelt der § 299 des Strafgesetzbuches. Sobald Sie demnach im Geschäftsbetrieb unlautere Vorteile gewähren oder in Anspruch nehmen, ist schnell der Straftatbestand erfüllt. Diese Grenzen sind oftmals fließend und nicht leicht erkennbar. Unsere Rechtsanwälte verteidigen Sie gegen Vorwürfe und arbeiten gemeinsam mit Ihnen eine erfolgversprechende Verhandlungsstrategie aus.

Betäubungsmittelstrafrecht

Es geht um Drogen! Und wenn diese im Spiel sind, dann ist das Strafrecht involviert. Wenn ein Tatbestand aus dem Betäubungsmittelstrafrecht Ihnen zur Last gelegt wird, dann sollten Sie sich unbedingt fachkundige Hilfe eines Anwalts für Strafrecht suchen!

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Das Betäubungsmittelstrafrecht ist auch unter dem Begriff „Drogenstrafrecht “ bekannt. Die gesetzlichen Regelungen findet man im Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG, das ein Teil des Rechtsgebiets Strafrecht ist. Der Konsum von Drogen steht nicht unter Strafe – der Anbau von Betäubungsmitteln, der Besitz, das Handeln oder die Ein- oder Ausfuhr und das in den Verkehr bringen, ist jedoch ein Straftatbestand.

Verübt man eine Straftat unter Drogeneinfluss, wie beispielsweise eine Verkehrsgefährdung, dann sollten Sie sich ebenfalls einen Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei für Strafrecht in Kesselsdorf besorgen.

Erpressung

Sie haben eine Anzeige wegen Erpressung erhalten? Das kann Ihnen bis zu 5 Jahre Gefängnis einbringen oder mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden. Handeln Sie schnell und melden Sie sich bei einem Anwalt für Strafrecht in Kesselsdorf!

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Sie haben eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei bekommen, wurden angeklagt oder haben einen Strafbefehl oder eine Ladung zum gerichtlichen Hauptverhandlungstermin erhalten? Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohungen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, sollte sich schnell anwaltliche Hilfe holen. Die kompetenten Anwälte unserer Rechtanwaltskanzlei in Kesselsdorf werden Sie tatkräftig unterstützen und Ihre Belange durchsetzen.

Jugendstrafrecht

Auch wenn man noch jugendlich oder Heranwachsender ist, entgeht man nicht dem Strafrecht! Das sogenannte Jugendstrafrecht hat zwar andere Ziele als das herkömmliche Strafrecht, es bedarf jedoch guter anwaltlicher Verteidigung, um die Zukunft nicht zu verbauen.

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Bei den Delikten unterscheidet sich das Jugendstrafrecht nicht vom Strafrecht für Erwachsene. Der Unterschied liegt bei genauer Betrachtung bei den verfahrensrechtlichen Vorschriften wie beispielsweise dem Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer Gerichtsverhandlung. Auch das Strafmaß ist ein anderes. Denn beim Jugendstrafrecht steht immer der Erziehungsgedanke im Vordergrund – der Jugendliche soll daraus etwas lernen. Das Ziel eines Rechtsbeistandes sollte immer die Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft sein, bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Akkurat und besonnen muss eine Verteidigung bei Delikten im Jugendstrafrecht sein, um einem jungen Menschen nicht die Zukunft zu verbauen. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Kesselsdorf haben langjährige Erfahrung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei und wir setzen uns für Ihr Recht ein.

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Körperverletzung

Wenn Ihnen die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung bekannt gemacht wurde, sollten Sie umgehend einen strafrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin in Kesselsdorf für Strafrecht kontaktieren. Denn die Grauzone ist groß: War es vielleicht Notwehr? Häufig treten Fragen auf, weshalb es sinnvoll ist, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Strafrecht einer Kanzlei in Kesselsdorf zu beauftragen.

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Bei Körperverletzungsdelikten heißt es, schnell zu sein, da die Ermittlungsbehörden und Gerichte sofort eingreifen. Da teilweise sehr hohe Strafandrohungen bei einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung aufgerufen werden, kommt es auf einen kompetenten Anwalt für Strafrecht an, der die Klaviatur diverser Verteidigungsmöglichkeiten genau kennt und beherrscht. Denn oft ist die Sachlage nicht eindeutig, da man auf den ersten Blick nicht erkennen kann, ob es sich um eine vorsätzliche Körperverletzung oder aber um Notwehr oder Nothilfe handelt. Unsere Rechtsanwälte in Kesselsdorf helfen Ihnen sofort und prüfen genau hinsichtlich sogenannter rechtfertigender Umstände.

Pflichtverteidiger

Wenn Sie sich einem Strafverfahren gegenübersehen, dann kann der Fall eintreten, dass das Gesetz vorsieht, Ihnen einen Pflichtverteidiger an die Seite zu stellen. Der Grund dafür ist schnell gefunden: Niemand soll in einem Strafverfahren, wenn eine Verurteilung von mindestens einem Jahr droht, allein für das eigene Schicksal verantwortlich sein und die Möglichkeit für einen fairen Prozess haben. Insbesondere dann, wenn es Ihnen Ihre wirtschaftliche oder persönliche Situation nicht erlaubt, einen Wahlverteidiger zu beauftragen, wird vom zuständigen Gericht die Order erteilt, Ihnen einen Pflichtverteidiger zuzuweisen. Als ausgebildete Rechtsanwälte haben wir umfassende Erfahrungen in der Arbeit als Pflichtverteidiger und werden selbstverständlich auch Ihren Fall mit Nachdruck vertreten.

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Die gesetzliche Grundlage zur Ernennung eines Pflichtverteidigers wird mittels § 141 Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Ob überhaupt eine Notwendigkeit für einen Pflichtverteidiger besteht, lässt sich hingegen durch § 140 StPO herausfinden. Insbesondere in schweren Fällen wie einer Körperverletzung oder Sexualstraftat ist ein Pflichtverteidiger unabdingbar. Ebenso in Fällen, die ein Berufsverbot nach sich ziehen können und wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden. Die Gründe für die Notwendigkeit eines Pflichtverteidigers können vielfältig sein, unsere Arbeit ist aber sehr geradlinig. Wir übernehmen Ihr Mandat und setzen alles daran, Ihnen eine faire Verhandlung zu ermöglichen sowie das zu erwartende Strafmaß weitestgehend zu reduzieren. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir erfolgversprechende Prozessstrategien und weisen auch auf potenzielle Problemfelder hin. Als Pflichtverteidiger stehen wir unseren Mandanten nach besten Kräften bei und arbeiten vehement auf ein akzeptables Prozessergebnis hin.

Raub

Das Gesetz definiert den Raub als eine Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt oder mittels einer Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben. Dazu bedarf es der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Raub wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren geahndet und ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen!

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Raub ist ein Eigentumsdelikt, das dann vorliegt, wenn ein Diebstahl unter Einsatz von Nötigungsmitteln, also Drohungen oder Gewalt, begangen wird. Raub wird „nicht unter einem Jahr“ geahndet und macht ihn zu einem Verbrechen, bei dem immer ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegt. Das bedeutet für Sie: Rufen Sie sofort Ihren Anwalt für Strafrecht in unserer Kanzlei in Kesselsdorf an!

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht ist immer ein heikles Thema, da es hier sehr schnell zu Vorverurteilungen kommen kann. Zum Sexualstrafrecht zählen sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Aber auch der Besitz von kinderpornografischen Schriften und Exhibitionismus. Es ist eine sensible Problemstellung, bei dem Betroffene ihre Rechte unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger prüfen und verteidigen lassen sollten.

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Mandanten werden bei Vorwürfen doppelt unter Druck gesetzt: durch das Strafrecht, aber auch durch die Gesellschaft. Seit der Reform des Sexualstrafrechts 2017 kommt es vermehrt zu Strafverfahren wegen des Vorwurfs einer sexuellen Belästigung. Aber egal wie der Tatvorwurf lautet, Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin für Strafrecht in Kesselsdorf setzt sich für Ihre Rechte ein und stellt sich schützend vor Sie.

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Strafbefehl

Auf die Vorladung als Beschuldigter erfolgt oft ein Strafbefehl. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie dringendst die Beratung eines Anwalts aufsuchen. Legen Sie nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch dagegen ein, gilt der Strafbefehl als gültig. Dadurch kann nun ein rechtsgültiges Urteil samt Strafe gegen Sie vollstreckt werden. Das gilt es mit allen Kräften zu vermeiden. Sie sollten daher keine Zeit verlieren und umgehend mit einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei in Kesselsdorf Kontakt aufnehmen. Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit des gegen Sie erlassenen Strafbefehls und legen Widerspruch ein.

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Das Ausstellen eines Strafbefehls stellt den Abschluss der Ermittlungsarbeiten der Staatsanwaltschaft dar. Sollten Sie für schuldig befunden worden sein, wird vor Gericht ein Strafbefehl beantragt. Dies geschieht allerdings nur, wenn die mögliche Höchststrafe ein Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zu erwarten ist. Damit es nicht dazu kommt, müssen Sie Einspruch erheben und dadurch eine Verhandlung mit Gericht und Staatsanwaltschaft ermöglichen. Kontaktieren Sie unverzüglich unsere Rechtsanwälte nach Erhalt des Strafbefehls, um so schnell wie möglich die notwendigen Schritte zu Ihrer strafrechtlichen Verteidigung einzuleiten. Wir sind darauf spezialisiert, Verhandlungen gegen Strafbefehle zu führen und unsere Mandanten vor schwerwiegenderen Konsequenzen zu schützen. Gerne beraten wir Sie noch heute zu Ihren rechtlichen Handlungsoptionen und arbeiten gemeinsam eine sinnvolle Verfahrensstrategie aus.

Tötungsdelikte

Sie sind beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, bei der ein Mensch (fast) getötet wurde? Bei einem Tötungsdelikt zählen die Details und eine gute Verteidigung, um aus dem Vorwurf Mord (lebenslange Freiheitsstrafe) einen Totschlag (Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren) oder Körperverletzung mit Todesfolge (Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren) zu machen.

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In diesem Fall ist es unabdingbar sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht aus unserer Anwaltskanzlei in Kesselsdorf zu beauftragen, da ein Strafverfahren wegen eines Tötungsdeliktes nie allein zu meistern ist.

Zu den Tötungsdelikten zählen neben dem Mord:

  • Totschlag nach § 212 StGB
  • Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB
  • Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB
  • Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB
  • Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB
  • Brandstiftung mit Todesfolge nach § 306c StGB
  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge nach § 178 StGB
  • Erpresserische Menschenraub bzw. Geiselnahme mit Todesfolge nach § 239a Abs. 3 StGB

Vertrauen Sie Ihrem Strafverteidiger aus unserer Kanzlei in Kesselsdorf und seiner Expertise im Strafprozess!

Urkundendelikt

Sie haben Ihr Arbeitszeugnis „korrigiert“? Dann ist das schon Urkundenfälschung! Es geht ganz schnell und Sie werden in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung beschuldigt.

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Vom Zeugnis, Testament, TÜV-Plaketten, Kfz-Kennzeichen bis zum Führerschein – die Möglichkeiten einer Urkundenfälschung sind vielfältig. Eine Urkundenfälschung kann auf verschiedene Weisen begangen werden: Dazu gehört das Herstellen einer falschen Urkunde, das Fälschen einer echten Urkunde, aber auch der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde. Nehmen Sie die Anklage nie auf die leichte Schulter und suchen Sie sich schnellstmöglich einen Strafverteidiger aus unserer Kanzlei in Kesselsdorf für dieses Rechtsgebiet.

Verkehrsstrafrecht

Sie haben sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, waren betrunken im Straßenverkehr, haben den Straßenverkehr gefährdet oder sind ohne Fahrerlaubnis gefahren? Das hört sich im ersten Moment nach einem Verkehrsdelikt an, aber tatsächlich haben Sie eine Straftat begangen!

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Zum Verkehrsstrafrecht gehören alle Vorschriften im Strafrecht, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr stehen. Alle Delikte, die als Straftat im Straßenverkehr gelten, sind im StGB niedergeschrieben:

  • Nötigung
  • Trunkenheit am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bzw. Fahrerflucht
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Kennzeichenmissbrauch

Eine Verurteilung in diesem Bereich ist besonders unerfreulich, da neben Geld- oder Freiheitsstrafe auch ein Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Das ist nicht selten ein weitreichender Einschnitt in das Berufs- oder Privatleben. Nutzen Sie die Erfahrung und Expertise unserer Rechtsanwälte für Strafrecht aus Kesselsdorf und lassen Sie sich bei einem Problem im Verkehrsstrafrecht helfen.

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Vermögensdelikte

Zu den Vermögensdelikten zählen Erpressung, räuberische Erpressung, Betrug, Versicherungsmissbrauch, Kreditbetrug, Untreue, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, aber auch Diebstahl, Unterschlagung und Raub.

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„Vermögensdelikte“ ist ein zusammenfassender Begriff für alle Straftaten, die sich gegen das Vermögen anderer Personen richten. Oft sind sie nicht eindeutig nachweisbar, was unser Rechtsanwalt für Vermögensdelikte gründlich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden darlegen wird. Als erfahrene Anwälte für Strafrecht in Kesselsdorf kennen wir uns bei den äußerst komplexen Verfahren, wegen Straftaten gegen das Vermögen, mit allen relevanten Details aus, die den Ausschlag für einen Freispruch oder eine Verurteilung geben. Kontaktieren Sie noch Heute unsere Kanzlei für einen Termin.

Häufige Fragen

Gilt für mich das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht betrifft grundsätzlich nur Jugendliche (14- 17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre). Kinder unter 14 Jahren sind schuldunfähig und demnach strafunmündig. Ein Jugendlicher ist strafrechtlich nur dann verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Wer ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen gerät, sollte unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Denn in keinem anderen Rechtsgebiet gibt es so viele Beweisprobleme und große Ermessensspielräume hinsichtlich des weiteren Ablauf des Strafverfahrens und des Strafmaßes. Der Ausgang eines Strafverfahrens ist oft offen, jedoch steht und fällt der Erfolg mit der richtigen Vorgehensweise.

Wer einen Unfall verursacht und den Schaden nicht sofort meldet, begeht Fahrerflucht. Der Gesetzgeber verlangt nämlich, dass man in jedem Fall unverzüglich anhält. Fahrerflucht ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand. Haben Sie einen Strafbefehl zugestellt bekommen, dann sollten Sie im nächsten Schritt mit einem Anwalt für Strafrecht Akteneinsicht beantragen.

Sind Sie mit dem E-Scooter unterwegs, gelten für Sie die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das bedeutet, dass für Fahranfänger die Promillegrenze bei 0,0 liegt und für alle anderen gilt maximal 0,5 Promille im Blut.

Unabhängig von Ihrer Schuld oder Unschuld, sollten Sie den Termin zu einer Vorladung als Beschuldigter nicht wahrnehmen und durch Ihren Rechtsanwalt absagen lassen. Entgegen der landläufigen Meinung ist der Beschuldigte niemals verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Wir als Anwälte im Strafrecht aus Kesselsdorf raten Ihnen zusätzlich, zu allen erhobenen Vorwürfen zunächst zu schweigen.

Sebastian Föder, Rechtsanwalt in Kesselsdorf
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