Anwalt für Verkehrsrecht in Kesselsdorf

Fahrverbot droht? Geblitzt worden? Sie hatten einen Unfall?

Schnell ist es passiert: Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, erwischt auch mal eine rote Ampel. Nun droht ein Fahrverbot oder es liegt ein Bußgeldbescheid in der Post. Egal, ob Sie geblitzt wurden, einen Unfall hatten oder Ihren Führerschein abgeben müssen – das Thema Verkehrsrecht sollte in der von Ihnen gewählten Kanzlei in Kesselsdorf kein Nebengeschäft sein, sondern mit Kompetenz und Fachwissen behandelt werden. Denn besonders im Rechtsgebiet Verkehrsrecht können mögliche Ansprüche nur mit einer beharrlichen anwaltlichen Vertretung durchgesetzt werden. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Verkehrsrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Kesselsdorf zu geben.

Als Anwalt für Verkehrsrecht in Kesselsdorf stehe ich Ihnen dabei gerne zur Seite.

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Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich an Regeln halten, die dem Verkehrsrecht zugeordnet werden. Dabei unterteilt es sich in viele Unterbereiche, wie das Verkehrszivilrecht (z.B. beim Thema Autokauf), das Verkehrsstrafrecht oder das Ordnungswidrigkeitenrecht. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Verkehrsrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Kesselsdorf eine umfassende Beratung und Vertretung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Aufgrund meiner langjährigen Arbeit als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Kesselsdorf verfüge ich über die notwendigen Erfahrungen in den einzelnen Disziplinen. Ich kenne die Strategien von Unfallgegnern, aber auch die Interessen der Versicherungen. Ich nehme jede Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit ernst und biete Ihnen als spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht aus der Anwaltskanzlei in Kesselsdorf eine kompetente und gezielte Beratung mit fachlichem Spezialwissen.

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Holen Sie sich einen starken Partner, einen Rechtsanwalt aus Kesselsdorf, an Ihre Seite

Ich bin als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht auch dann Ihr perfekter Ansprechpartner und Anwalt, wenn es um Probleme beim Autokauf oder Reparatur geht – und auch beim Schadenmanagement nach einem Unfall, auch für Autohäuser und Flottenmanager. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Verkehrsrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung verkehrsrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Kesselsdorf kompetent in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

»Im Rechtsgebiet Verkehrsrecht sind als Teil des allgemeinen Zivilrechts derart viele Änderungen und Modifikationen durch die Rechtsprechung eingeführt worden, dass ein ständig im Verkehrsrecht tätiger Rechtsanwalt für die umfassende Beratung absolut erforderlich ist.«

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Kesselsdorf

Sie hatten einen Verkehrsunfall und möchten Schadensersatz? Sie liegen im Krankenhaus und fragen sich, ob Sie Anrecht auf Schmerzensgeld haben? Gibt es noch andere Geschädigte? Benötigen Sie einen Gutachter? Die Beantwortung dieser Fragen gehört zur Aufgabe eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht in Kesselsdorf.

Im Verkehrszivilrecht ist meine entscheidende Aufgabe, Ansprüche durchzusetzen. Meistens geht es dabei um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, einer Unfallregulierung, um Streit bezüglich der Verursachung oder um die Haftungsquote.

Scheint die Lage auf den ersten Blick eindeutig, so kommt es dennoch durch unverbesserliche Unfallgegner oft zu Problemen. Lassen Sie sich dabei unbedingt sachgerecht und zeitnah durch mich, als Ihren Rechtsanwalt aus meiner Anwaltskanzlei in Kesselsdorf helfen und die Probleme lösen.

Egal, ob ich Sie als Mandanten bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstütze oder bei der Abwehr unberechtigter Forderungen helfe – vertrauen Sie meiner Expertise.

Auch bei Ordnungswidrigkeiten oder im Fahrerlaubnisrecht bin ich der geeignete Rechtsanwalt. Sie haben eine rote Ampel übersehen und wurden geblitzt? Meine Aufgabe besteht nun darin, die Festsetzung eines Bußgeldes zu verhindern, aufzuheben oder die Anordnung eines Fahrverbots zu vermeiden.

Das ist mein Metier, in dem ich mich als Rechtsanwalt perfekt auskenne: Als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kenne ich mögliche Fehlerquellen einzelner Messverfahren und formale Fehler von Behörden. Handeln Sie schnell, sobald Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen haben, und kontaktieren mich, Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Kesselsdorf, und ich prüfe sofort den erhobenen Vorwurf.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht einer Kanzlei in Kesselsdorf ist mit solchen Problemstellungen bestens vertraut. Durch die umfangreiche Erfahrung bei der Bewältigung von Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet, ist es ihm möglich, Ihre Ansprüche mit Nachdruck und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen.

Ist der Führerschein bereits eingezogen, prüfe ich, ob das erteilte Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis rechtmäßig ist. Oft besteht die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. Auch im Nachgang, wenn es um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder eine erforderlichen MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) im Fahrerlaubnisrecht geht, sollten Sie immer einen auf das Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Kesselsdorf wie mich an Ihrer Seite haben.

Wenn es um eine Straftat geht: Ihr Rechtsanwalt Verkehrsrecht in Kesselsdorf

Ihnen wird vorgeworfen eine Straftat im Straßenverkehr begangen zu haben? Die häufigsten Straftaten sind Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Unfallflucht (§ 142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) und das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Das sind alles keine Bagatellen! Gerade beim Verkehrsstrafrecht ist ein gut spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht in Kesselsdorf unbedingt von Nöten.

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Rechtsanwalt Verkehrsrecht Kesselsdorf

Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, müssen Sie schnell handeln und einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Machen Sie keine Angaben bei der Polizei, die sich später als belastend und nachteilig herausstellen können.

Als Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Kesselsdorf kann ich Einsichtnahme in die Ermittlungsakten beantragen, Entlastungsbeweise vorbringen, Zeugen benennen, Sachverständigengutachten einholen oder Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis einlegen. Warten Sie nicht und beauftragen Sie sofort einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Kesselsdorf.

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Themen im Verkehrsrecht

Abstandsverstoß

Zu dicht aufgefahren auf der Autobahn? Wenden Sie sich an mich, da die Abstandsmessungen oft nicht eindeutig sind.

Abstandsmessungen nehmen immer mehr zu – sind Sie doch eine prima Einnahmequelle. Allerdings sollte man sich auf eine Abstandsmessung nicht ungeprüft verlassen, da man dort immer wieder Fehlerquellen entdecken kann – unschöne Punkte in Flensburg und/oder ein Fahrverbot können so vermieden werden.

Alkohol oder Drogen

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sind immer ein schwerer Vorwurf, der den Führerschein gefährdet. Lassen Sie sich von der Kompetenz und Professionalität meiner Kanzlei für Verkehrsrecht in Kesselsdorf überzeugen und kontaktieren Sie mich als Ihren Anwalt, wenn Sie Hilfe bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten benötigen.

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Gerade wenn Alkohol oder andere unerlaubte berauschende Mittel im Straßenverkehr vorgeworfen werden, sollte man einen erfahrenen Verteidiger für das Rechtsgebiet Verkehrsrecht engagieren. Besonders wenn ein Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg bereits einige Punkte aufweist, können die für den Regelverstoß verhängten Punkte zum Problem werden.

Wenn Sie unter Einfluss von Drogen Auto fahren, begehen Sie eine Straftat gemäß Betäubungsmittelgesetz oder aber eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit. Mit welcher Strafe Drogen am Steuer geahndet werden, hängt von der Häufigkeit der Vergehen ab.

Autokauf und Reparatur

Sie wollen ein Auto kaufen und sind sich nicht sicher, wenn es um die Ausgestaltung des Vertrages geht? Oder möchten sie bei der Gewährleistung bei neuen oder gebrauchten Fahrzeugen auf Nummer sicher gehen?

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Ihr Anwalt aus Kesselsdorf unterstützt Sie bei folgenden Rechtsfragen:

  • Kaufverträgen
  • Geltendmachung oder Abwehr von Mängeln
  • Nachbesserung oder Minderung
  • Rücktritt
  • Produkthaftung
  • Probleme mit der Garantie

Zwar gehören diese Themen rein juristisch zum allgemeinen Zivilrecht, hier entwickelten sich im Bereich Verkehr jedoch in den letzten Jahren zahlreiche Besonderheiten durch die Rechtsprechung, sodass die Einschaltung eines im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt aus Kesselsdorf immer unabdingbarer erscheint.

Bußgeldbescheid

Bei einem Bußgeldbescheid gilt es, schnell zu sein, da er zwei Wochen nach seiner Zustellung rechtskräftig wird.

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Mit ihm werden unter anderem Verstöße gegen die StVO, wie z. B. überhöhte Geschwindigkeit bestraft. Die Höhe des Bußgeldes ergibt sich dabei aus dem Bußgeldkatalog. Zu der Geldbuße müssen zusätzlich Kosten und Auslagen gezahlt werden. Ungeprüft sollten Sie aber eine Geldbuße nie akzeptieren, da es auch hier zahlreiche Möglichkeiten und Gründe für einen Einspruch gibt.

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Bußgeld und Ordnungswidrigkeit

Vielfahrer sind häufig auf ihren Führerschein angewiesen und gerade diese haben die höhere Wahrscheinlichkeit, bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt zu werden – zum Beispiel, wenn Sie bei Dunkelrot über die Ampel gefahren, zu schnell oder zu dicht aufgefahren sind. Ein Bußgeldbescheid oder ein Anhörungsbogen sind daher immer ein Anlass, um Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Kesselsdorf zu kontaktieren. Denn nicht immer sind die Vorwürfe gerechtfertigt.

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Die meisten Vergehen im Straßenverkehr sind Ordnungswidrigkeit und sind sozusagen die „kleine Schwester“ der Straftat. Dazu gehört beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel.

Solche „kleinen“ Verletzungen von Rechtsvorschriften werden mit einer Geldbuße durch einen Bußgeldbescheid geahndet. So gelten bei Ordnungswidrigkeiten im Vergleich zum Strafrecht u.a. andere Verjährungsregeln – eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht kann bereits nach 3 Monaten verjährt sein. Trotzdem gilt es bei einem Bußgeldbescheid, schnell zu sein, da er schon zwei Wochen nach seiner Zustellung rechtskräftig wird. Die Höhe des Bußgeldes ergibt sich dabei aus dem Bußgeldkatalog. Zu der Geldbuße müssen zusätzlich Kosten und Auslagen gezahlt werden. Ungeprüft sollten Sie aber eine Geldbuße nie akzeptieren.

Wussten Sie, dass ca. 45% aller Bußgeldbescheide mit kleineren bis größeren Mängeln versehen sind? Das ist unsere Chance, aus dem Vorwurf unbeschadet herauskommen zu können!

Bei drohendem Bußgeld gilt immer:

  • keine Aussagen machen
  • Keine Schuldeingeständnisse abgeben
  • Einspruch gegen Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen einlegen

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid in der Post haben, sollten Sie immer mit Ihrem Rechtsanwalt der Kanzlei in Kesselsdorf über den erhobenen Vorwurf und die Möglichkeiten einer Verteidigung sprechen. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht kennt alle möglichen Fehlerquellen und Methoden, um Bußgelder zu vermeiden, zu mindern und im besten Fall den Führerschein zu erhalten. Ich biete Ihnen immer eine erste Einschätzung Ihres Vorganges. Dazu benötige ich als Ihr Rechtsanwalt nur den Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid von Ihnen, den Sie mir per E-Mail zu kommen lassen können. Entwickeln Sie gemeinsam mit mir eine sinnvolle und erfolgversprechende Strategie. Ich vertrete Sie gegenüber der Polizei, den Bußgeldbehörden und Gerichten bundesweit.

Fahrverbot

Wenn Ihnen ein Fahrverbot angedroht wird, dann wird Ihnen ein sogenannter schwerer Verstoß gegen den Bußgeldkatalog, wie beispielsweise eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung, vorgeworfen.

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Schwere Verstöße werden mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat geahndet. Da der Führerschein für viele beruflich unabdingbar ist, sollten Sie sofort einen routinierten Rechtsanwalt im Verkehrsrecht aus Kesselsdorf an Ihrer Seite haben. Dieser prüft die Möglichkeiten, durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, das Fahrverbot zu verhindern. Zumeist können Sie mit Hilfe eines Rechtsanwalts das drohende Fahrverbot auf einen für Sie passenden Zeitraum verschieben. Sprechen Sie meine Kanzlei in Kesselsdorf an, wenn Sie mal wieder viel zu schnell, viel zu dicht aufgefahren sind oder bei Rot geblitzt wurden.

Führerschein und MPU

Viele unterschätzen die Macht der Führerscheinstelle. Wenn Sie mit schweren oder wiederholten Verkehrsverstößen auffallen, ordnet das Straßenverkehrsamt in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), den so genannten Idiotentest an. Hierbei wird geprüft, ob von Ihnen zukünftig keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr zu erwarten ist.

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Holen Sie sich umgehend Rat von einem im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Ich stehe meinen Mandanten bei Fragen rund um den Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnisrecht, MPU, Fahrverbot und drohendem Entzug der Fahrerlaubnis zur Verfügung.

Ich informiere Sie fundiert und ehrlich über Ihre Rechte und Erfolgsaussichten. Zudem plane ich als Ihr Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei in Kesselsdorf alle Maßnahmen, um Sie über eine bevorstehende MPU aufzuklären und Sie schnellstmöglich und bestmöglich darauf vorzubereiten.

Geschwindigkeitsverstoß

Der Geschwindigkeitsverstoß ist der am häufigsten begangene Verkehrsverstoß. Sie wurden dabei geblitzt? Suchen Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht auf, der prüfen wird, ob Sie tatsächlich einen Geschwindigkeitsverstoß begangen haben oder ob Ihnen dieser durch die Bußgeldstelle oder das Gericht nachzuweisen ist.

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Denn unter anderem kenne ich die verwendeten Messgeräte und deren Schwachstellen. Schon unbedeutende Kleinigkeiten können zu einer Unverwertbarkeit der Messungen oder zumindest zu einer Erhöhung des Toleranzabzugs führen, sodass Sie eventuell aus den Punkterängen rutschen.

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Kaskoschaden

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Doch leider regulieren bei Kaskoschäden Versicherungen oft nur sehr ungern.

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Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem selbstverschuldeten Unfall, nach einem Fahrzeugdiebstahl, Wildschaden, Hagel- oder Sturmschaden. Rufen Sie im Zweifelsfall immer sofort in unserer Kanzlei in Kesselsdorf an!

Nutzungsausfallschaden

Viele Menschen sind auf ihr Fahrzeug im Alltag angewiesen. Umso ärgerlicher wird es, wenn besagtes Fahrzeug durch einen Unfall nicht mehr nutzbar ist, dass alltägliche Leben aber seinen gewohnten Gang geht. In solchen Fällen greift der Anspruch auf einen sogenannten Nutzungsausfallschaden. Durch diesen ist es möglich, dass Sie gegenüber Ihrer Versicherung entweder die Auszahlung eines täglichen Betrags geltend machen können, bis Sie wieder Zugriff auf Ihr Fahrzeug haben, oder alternativ die Versicherung die Kosten für einen Mietwagen übernehmen lassen. Der Maximalbetrag, den Sie gegenüber Ihrer Versicherung als tägliche Auszahlung geltend machen können, hängt dabei von unterschiedlichen Faktoren, wie beispielsweise das Alter des Fahrzeugs, ab.

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Nicht immer deckt sich die Einschätzung der Versicherung mit der eigenen, weshalb es vorkommen kann, dass der Ihnen ausgezahlte Betrag zu niedrig ist. Hier kann es helfen, einen unabhängigen Sachverständigen für ein Gutachten zu beauftragen, um die eigenen Ansprüche besser zur Geltung zu bringen. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einer Kanzlei in Kesselsdorf bin ich mit zahlungsunwilligen Versicherungen gut vertraut. Ich sorge dafür, dass Ihre Ansprüche mit Nachdruck durchgesetzt werden. Gerne berate ich Sie auch über allgemeine Fragen rund ums Thema Nutzungsausfallschaden. Für Sie besteht auch dann ein Anspruch auf die tägliche Ausfallszahlung, wenn Ihnen eine dritte Person ein Fahrzeug zur Verfügung stellt. Zögern Sie daher nicht, Ihren Anspruch gegenüber der Versicherung einzufordern, selbst wenn Sie eine alternative Fahrzeugoption zur Verfügung haben. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Kesselsdorf berate ich Sie dabei gerne über die möglichen rechtlichen Schritte.

Ordnungswidrigkeit

Die meisten Vergehen im Straßenverkehr sind Ordnungswidrigkeiten und sind sozusagen die „kleine Schwester“ der Straftat. Dazu gehört beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel.

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Solche „kleinen“ Verletzungen von Rechtsvorschriften werden mit einer Geldbuße durch einen Bußgeldbescheid geahndet. So gelten bei Ordnungswidrigkeiten im Vergleich zum Strafrecht u. a. andere Verjährungsregeln – eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht kann bereits nach drei Monaten verjährt sein. Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, dann sollten Sie unseren telefonischen Erstkontakt nutzen, um mehr über die bestehenden Möglichkeiten und unsere Arbeit zu erfahren.

Personenschaden

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, setzt sich jedes Mal einem erhöhten Risiko aus, nicht unversehrt am Zielort anzukommen. Wir alle nehmen dieses Risiko regelmäßig in Kauf und in den meisten Fällen überstehen wir unsere Teilnahme am Straßenverkehr völlig unbeschadet. Allerdings kommt es immer wieder zu schmerzhaften Ausnahmen und wir werden in einen Unfall verwickelt, den entweder wir selbst oder ein anderer verschuldet hat. Bei Unfällen mit Personenschaden, die nicht selbst verursacht wurden, ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einer Kanzlei in Kesselsdorf in jedem Fall sinnvoll.

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Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung in der Bearbeitung von Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Ich kenne die rechtlichen Regelungen für Schmerzensgeldforderungen und mögliche Straftatbestände genau. Ich achte darauf, dass Sie nötige Fristen und Vorgaben für eine zukünftige Beweisführung einhalten. Als Laie ist es häufig nicht einfach, die Vielzahl an gesetzlichen Regelungen vollständig zu durchschauen. Vertrauen Sie daher bei Unfällen mit Personenschaden einem spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einer Kanzlei in Kesselsdorf, um das für Sie bestmögliche Ergebnis herauszuholen. Ich sorge dafür, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

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Reparaturschaden

Sofern kein Totalschaden bei einem Unfall entstanden, sondern ein sogenannter Reparaturschaden eingetreten ist, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung die unfallbedingten notwendigen Reparaturkosten zu erstatten. Dass dies keine Versicherung gerne übernimmt, ist hinreichend bekannt.

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Ein Reparaturschaden liegt immer dann vor, wenn die Reparaturkosten mit der Wertminderung unter dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs liegen. Es kann jedoch vorkommen, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Aber auch dann kann eine Reparatur möglich sein, wenn sie sach- und fachgerecht ausgeführt wird und die Höhe der Reparaturkosten 30 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs nicht übersteigt. Unser Anwalt für Verkehrsrecht in Kesselsdorf klärt dies mit den beteiligten Versicherungen und Sachverständigen. Ob Sie diese dann tatsächlich durchführen lassen oder die fiktiven Reparaturkosten reguliert wissen wollen, liegt alleine bei Ihnen.

Rotlichtverstoß

Noch schnell über die Ampel huschen – und schon ist es passiert: Der Rotlichtverstoß ist nach den Geschwindigkeitsüberschreitungen das zweithäufigste Verkehrsvergehen.

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So harmlos er klingt, so kann er wegen eines schnell drohenden Fahrverbots für den Betroffenen erhebliche Auswirkungen haben und sogar existenzbedrohend sein. Meine Kanzlei in Kesselsdorf hilft auch hier, indem ich als Anwalt für Verkehrsrecht den Vorwurf auf seine Rechtmäßigkeit überprüfe.

Schmerzensgeld

Ein Unfall ist immer schrecklich und auch kein Geld der Welt, wird den Schrecken und die Wunden komplett vergessen lassen. Aber es wird Ihnen helfen, den Unfall besser verarbeiten zu können.

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Zudem hilft es bei der Verarbeitung des Unfalls. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht berate ich Sie, wie Sie am besten und schnellsten nach einem Verkehrsunfall die Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche vorantreiben können und ermittel die Höhe des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes. Das Schmerzensgeld wird als ein Schadensersatz für immaterielle Schäden, die eigentlich nicht in Geld bemessen werden können, gesehen. Ich helfe Ihnen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Totalschaden

Es klingt ganz einfach: Bei einem technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden, erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung immer den Betrag, den Sie für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Autos benötigen würden. Dabei müssen Sie sich den sogenannten Restwert, also das, was Ihr Fahrzeug noch wert ist, anrechnen lassen.

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Tatsächlich versuchen die Versicherungen leider immer wieder, den Schaden zu reduzieren, indem sie den Geschädigten auf einen von der Versicherung festgestellten Wiederbeschaffungswert verweisen. Lassen Sie sich nicht darauf ein! Unser Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen bei der zügigen Durchsetzung Ihrer vollständigen Ansprüche und wehrt die Versuche der Versicherung, den Schaden zu reduzieren, ab.

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Unfallabwicklung

Nach einem Unfall ist die Situation immer stressig und unübersichtlich. Diese Ausnahmesituation versuchen die Versicherer oft auszunutzen. Sie haben keine Schuld an einem Unfall, in den Sie verwickelt sind? Trotzdem hat die Versicherung des Unfallgegners immer das Interesse, den Schaden möglichst gering zu halten. Hier gilt oft das Sprichwort: „Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.“ Deswegen sollten Sie bei einem Verkehrsunfall immer einen Anwalt für Verkehrsrecht aus Kesselsdorf hinzuziehen.

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Ich helfe Ihnen in dieser unangenehmen Situation und übernehme die umfassende Abwicklung und Klärung bei:

  • Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld
  • Ersatz Ihres Verdienstausfalls
  • Beweissicherung
  • der Auswahl des Gutachters Ihrer Wahl
  • Fragen der Wertminderung
  • Unterstützung, ob, wann und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur
  • der Durchsetzung der Reparatur Ihres Fahrzeugs, solange die entstehenden Kosten nicht den Wert des Fahrzeugs um mehr als 30 Prozent übersteigen
  • Ersatz Ihrer Heilbehandlungskosten für privat Versicherte oder wenn die Krankenkasse nicht zahlt
  • Ersatz der Kurbehandlungskosten
  • eventuellen Umschulungsmaßnahmen

Seien Sie unbesorgt: Die Anwaltskosten werden meistens von der Versicherung des schuldigen Unfallgegners übernommen. Sollte das nicht der Fall sein, werde ich Sie darüber frühzeitig informieren. Scheuen Sie sich nicht, meiner Kanzlei in Kesselsdorf Ihre Anfrage mit Unfalldetails unverbindlich zu übermittelnAls ihr Anwalt melde ich mich schnell mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen.

Vergessen Sie bei einem Unfall nie, dass Sie Ihre Unfallschuld nicht eingestehen müssen und dass die Abwicklung nicht von der Versicherung des Gegners übernommen wird. Auch sollten Sie Ihre Schadensersatzansprüche nicht ungefragt abtreten und keinerlei Vereinbarungen mit der Versicherung des Gegners, z. B. über die Wahl des Gutachters oder der Reparaturwerkstatt, treffen.

Sollte der Unfall im EU-Ausland stattgefunden haben, helfe ich als Rechtsanwalt aus Kesselsdorf Ihnen bei der Regulierung der Unfallschäden. Und auch bei einem Totalschaden bin ich an Ihrer Seite, denn auch hier gibt es Tücken: Bei einem technischen oder wirtschaftliche Totalschaden, erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung immer den Betrag, den Sie für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Autos benötigen würden. Dabei müssen Sie sich den so genannten Restwert, also das, was ihr Fahrzeug noch wert ist, anrechnen lassen.

Lassen Sie sich nicht darauf ein! Als Anwalt für Verkehrsrecht helfe ich Ihnen bei der zügigen Durchsetzung Ihrer vollständigen Ansprüche und wehre die Versuche der Versicherung, den Schaden zu reduzieren, ab. Rufen Sie meine Anwaltskanzlei in Kesselsdorf im Schadensfall schnell an!

Unfallflucht

Wer in einen Unfall verwickelt wird, verpflichtet sich automatisch, an der Unfallstelle zu verbleiben. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt automatisch eine Straftat dar und kann mit Geldbußen, dem Entzug der Fahrerlaubnis und gar einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Erst wenn Ihre Personalien, die Details Ihres Fahrzeugs sowie die Umstände Ihrer Unfallbeteiligung von der Polizei oder ähnlichen Personen mit Feststellungsrecht aufgenommen wurden, können Sie gegebenenfalls den Unfallort verlassen.

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Unter Umständen kann eine Entfernung vom Unfallort ohne Feststellung zulässig sein, wenn Sie eine angemessene Zeit gewartet haben, ohne dass diese eintrat. Gemeinhin gilt die Wartezeit von 30 Minuten bis eine Stunde als guter Richtwert. In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, selbstständig eine nachträgliche Meldung bei der Polizei vorzunehmen.

Es kann allerdings vorkommen, dass Sie unter Schock trotzdem vorzeitig den Unfallort verlassen und somit Unfallflucht begangen haben. Um diesen Vorwurf im Nachhinein noch abwenden zu können, ist schnelles Handeln erforderlich. Lassen Sie sich hierfür am besten durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt meiner Kanzlei beraten, damit wir gemeinsam Ihre nächsten Schritte besprechen können.

Wichtig ist dabei, keine Zeit zu verlieren und die Meldung innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei nachzuholen, um schärfere Strafen bereits im Vorfeld abzumildern. Warten Sie nicht, bis die Polizei vor Ihrer Tür steht!

Sollte es allerdings dazu kommen und Sie gelten als Beschuldigter, machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Tätigen Sie keine Aussage, ohne zuvor Rücksprache mit Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht gehalten zu haben. Nutzen Sie kompetenten Rat, da die Polizei gerne die Unfallmeldungen bei den Versicherungen anfordert und so den Fahrer/Täter ermittelt.

Unfall mit Auslandsbeteiligung

Der Urlaub ist gerade so schön und dann passiert es: ein Unfall im Ausland! Was nun? An wen muss ich mich wenden? Oder hatten Sie einen Unfall in Deutschland mit einem ausländischem Fahrzeug?

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Es tauchen sofort viele Fragen auf: Wo man seine Ansprüche anmelden kann, wo der Unfallgegner versichert ist, in welcher Sprache kommuniziert wird. Entspannen Sie sich und übergeben Sie alles an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Kesselsdorf, der sich auch bei einem Auslandsunfall um die umfassende Abwicklung und Geltendmachung ihrer Ansprüche kümmern wird.

Unfallschaden

Kennen Sie Ihre Rechte? Nach einem Unfall ist die Situation immer stressig und unübersichtlich. Diese Ausnahmesituation versuchen die Versicherer oft auszunutzen.

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Wir helfen Ihnen in dieser unangenehmen Situation und übernehmen die umfassende Abwicklung und Klärung mit allen betroffenen Parteien, wie Versicherungen und Sachverständigen – und forcieren die direkte Geltendmachung sämtlicher Schadensersatzpositionen.

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Verkehrsstrafrecht

Bei Strafsachen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ist eine kompetente Verteidigung nicht ohne einen im Rechtsgebiet Verkehrsstrafrecht versierten Rechtsanwalt möglich. Anders als Verkehrsordnungswidrigkeiten werden Verkehrsstraftaten nicht nur mit einem Bußgeld oder einem Fahrverbot geahndet.

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Eine Tat im Verkehrsstrafrecht kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Zusätzlich kann der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Unfall, erhebliche finanzielle Auswirkungen bei Fragen der Haftung und den versicherungsrechtlichen Folgen haben, da oft ein Regress der eigenen Versicherung droht.

Zusätzlich besteht neben der Geldstrafe und der Freiheitsstrafe im Verkehrsstrafrecht auch die Möglichkeit eines Fahrverbotes oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Ihre Kanzlei in Kesselsdorf hilft Ihnen auch hier mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Verkehrsunfall

Seien Sie schnell, wenn Sie einen Unfall haben und überlassen Sie alles Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht in Kesselsdorf. Denn je weniger Sie sagen und je schneller wir eingreifen, desto höher sind Ihre Chancen, problemfrei aus dieser Situation wieder hinauszukommen.

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Bevor Sie widersprüchliche Angaben über den Unfallhergang machen, verweisen Sie direkt auf Ihren Anwalt für Verkehrsrecht. Als Rechtsanwalt aus meiner Kanzlei in Kesselsdorf beurteile ich kompetent und mit der erforderlichen Rechtssicherheit die Fakten und die Haftungsfrage und mache Ihre Schadensersatzansprüche umfassend geltend.

Häufige Fragen

Geblitzt worden, was nun?

Ein unaufmerksamer Moment, ein paar Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho, schon ist man geblitzt worden. Ist der Bußgeldbescheid in der Post, sollte man sich das Schreiben sehr genau anschauen. Denn oft gibt es durchaus Wege, sich gegen den Bescheid zu wehren – vor allem dann, wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Wehren Sie sich und beauftragen Sie einen Anwalt.

Mit einer MPU wird festgestellt, ob jemand wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist oder ob es Bedenken wegen seiner körperlichen, geistigen und charakterlichen Eignung bestehen. Eignungszweifel sind zum einen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt und betreffen die Personen, die nach Erreichen von acht Punkten in Flensburg die Fahrerlaubnis entzogen bekommen haben. Zusätzlich gibt es Regelungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung, bei denen es um medizinische, alkoholbedingte und drogenbedingte Eignungszweifel geht.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind die in Deutschland die am meisten auftretenden Ordnungswidrigkeiten – und so gibt es in diesem Bereich auch die meisten Bußgeldbescheide. In der Regel hat eine Ordnungswidrigkeit eine Verjährungsfrist von drei Monaten, was bedeutet, dass die sogenannte Verfolgungsverjährung genau drei Monate nach der Tat eintritt.

Pro Jahr ereignen sich auf Deutschlands Straßen über zwei Millionen Verkehrsunfälle. Im Falle eines Unfalls: Machen Sie Fotos von den Schäden und Übersichtsbilder vom Unfallort und den Beteiligten, die den Hergang verdeutlichen. Am Unfallort sollten Sie jedoch auf keinen Fall eine Unfallschuld eingestehen – weder mündlich noch schriftlich, sondern nehmen Sie direkt Kontakt auf mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Sind Sie mit dem E-Scooter unterwegs, gelten für Sie die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das bedeutet, dass für Fahranfänger die Promillegrenze bei 0,0 liegt und für alle anderen gilt maximal 0,5 Promille im Blut.

Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel oder Abstandsunterschreitungen auf der Autobahn sind die häufigsten Gründe für ein Fahrverbot. Das Verbot ist ärgerlich, wenn man beruflich auf das Auto angewiesen ist. Da aber viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, lohnt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der das drohende Fahrverbot abwendet.

Sebastian Föder, Rechtsanwalt in Kesselsdorf
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